Unser Auftrag
Nach dem zweiten Weltkrieg und zunächst langsam hat die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers die Einrichtung der Kirchenkreisämter in den Kirchenkreisen betrieben.
Bis Anfang der 50er Jahre war regelmäßig nur ein Kirchenrechnungsführer in einer Kirchengemeinde tätig oder der Pastor beziehungsweise ehrenamtliche Kirchenvorstandsmitglieder haben die Verwaltungstätigkeiten wahrgenommen. Um in den Kirchengemeinden Kirchensteuerhebungen besser durchführen zu können und Vermögen und Rechnungsführung zu verwalten, war das Landeskirchenamt bestrebt, vermehrt in den Kirchenkreisen so genannte "Kreiskirchenrentämter" errichten zu lassen. Sie sind als Vorgänger der jetzigen Kirchenkreisämter anzusehen.
Die wichtigste Aufgabe der Kreiskirchenrentämter war, "die Kirchenvorstände in einer ordnungsmäßigen und wirksamen Selbstverwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten zu unterstützen und zu diesem Zwecke mit ihnen ständig persönliche Verbindung zu halten, um sie über ihre Vermögenslage laufend ins Bild zu setzen und dadurch sachdienliche Entschlüsse der Kirchenvorstände zu fördern."1
Später, als die Landeskirche Genehmigungskompetenzen auf die Mittelebene verlagerte und die rechtliche Stellung der Kirchenkreise somit an Bedeutung gewann, mussten die Kirchenkreise auch zunehmend eigene Verwaltungsangelegenheiten wahrnehmen. Neben diesen Anforderungen stieg ebenso der Aufwand in der Liegenschaftsverwaltung und im Meldewesen, also der Einrichtung und Fortschreibung der Gemeindegliederkarteien, und damit der Bedarf an Personal.
Das Rechts- und Sozialwesen in Deutschland und auch das kirchliche Recht wurde vielschichtiger. Das erforderte eine Spezialisierung und Fachleute. Die Rentämter wurden in der Folge mit weiteren Aufgaben betraut und später in "Kirchenkreisämter" umbenannt.
Auch heute erbringen Kirchenkreisämter Dienstleistungen zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages, insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen der Leitungsorgane Kirchenvorstand und Kirchenkreisvorstand.
Zu den - wie man heute sagt - operativen Verwaltungsaufgaben der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises sowie sonstigen Einrichtungen (beispielsweise Diakone- und Sozialstationen) zählen beispielsweise
* Haushalts-, Finanz-, und Wirtschaftsplanung
* Personalverwaltung
* Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Daneben deckt das Kirchenkreisamt weitere fachspezifische Aufgaben ab, so zum Beispiel für das Melde- und Versicherungswesen, aber auch für Kindergärten oder Friedhöfe.
Zahl und Umfang der rechtlich vorgegebenen Aufgaben lassen Kirchengemeinden und Einrichtungen oft an die Grenzen der vor Ort bestehenden Leistungsfähigkeit stoßen.
Das Arbeitsspektrum des Kirchenkreisamtes erstreckt sich daher nicht nur auf die Unterstützung bei Beratungen, sondern auch auf die Vorbereitung von Beschlussvorlagen bis hin zur Mithilfe bei der Ausführung von Beschlüssen.
Bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrages können die Leitungsorgane darüber hinaus einzelne ihrer Aufgaben ganz auf das Kirchenkreisamt delegieren. Allerdings muss hier vorab geprüft werden, inwieweit die Leistungskraft des Kirchenkreisamt den Bedürfnissen der Kirchenvorstände gerecht werden kann, oder ob andere Wege sinnvoller erscheinen.
Das Kirchenkreisamt erledigt die unterschiedlichen Aufgaben dabei nach wie vor im Auftrag der Leitungsorgane; heute jedoch selbständiger als früher und in eigener Verantwortung.
Trotz der eigentlichen Weisungsgebundenheit, die dem Kirchenkreisamt die Rolle als Dienstleister zuweist, werden die Ämter häufig als eine - rechtlich nicht existierende - übergeordnete Entscheidungsstelle angesehen. Ursache dafür kann die Sachkompetenz der Verwaltungsmitarbeiter sein. Gerade auch weil das Kirchenkreisamt zu Recht als Informationsbörse und Beratungseinrichtung genutzt wird, kann der Eindruck entstehen, als habe es eine hervorgehobene Stellung in rechtlichen, wie verwaltungsmäßigen Vorgängen.
Erfahrungsgemäß schränkt eine falsch interpretierte Regelungsdichte nicht nur den Einfallsreichtum und die Gestaltungskraft der Einzelnen ein, sondern verursacht auch häufig zusätzliche Kosten.
Das Kirchenamt in Sulingen ist deshalb bemüht, eigenverantwortliche Entscheidungen der Kirchenvorstände zu stärken und versucht, Informationen und Beratung bereit zu stellen, die die in den Leitungsorganen vorhandene Kreativität fördern.
Wie auch von anderen Verwaltungen, erwartet man vom Kirchenamt zu Recht, dass es die Aufgaben sachgerecht, schnell und wirtschaftlich, das heißt mit dem geringst möglichen Aufwand und Verbrauch an Ressourcen, wahrnimmt. Daher soll die Struktur des Kirchenamtes möglichst einfach und überschaubar gestaltet sein.
So sind klare Regelungen der Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und geregelte Arbeitsabläufe im Zuge einer schlanken Verwaltungsorganisation Ziele, die das Kirchenamt in Sulingen anstrebt.
Statt einer klassischen Aufbauorganisation, die streng nach Sachgebieten geordnet ist, steht für jeden Kirchenvorstand eine kompetente Person aus dem Kirchenamt als Ansprechpartner zur Verfügung: Der Regionalleiter beziehungsweise die Regionalleiterin.
Dieses Prinzip einer "ganzheitlichen Betreuung" führt dazu, dass die Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen nicht von einem zum anderen laufen müssen, sondern in ihrem Ansprechpartner die Person finden, die für die Erbringung der Verwaltungshilfe Sorge zu tragen hat.
Damit das Ganze aber auch "hinter den Bühnen" effektiv zugeht, stehen den Regionalleitern die eigentlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Seite. Durch diesen internen Austausch steht den Kirchenvorständen das gesamte Know-how der kirchlichen Verwaltung zur Verfügung.
Die Mitarbeitenden wissen deshalb auch um die Notwendigkeit des stetigen Wandels und der beständigen Anpassung, ohne blankem Aktionismus zu verfallen.
Eine große Herausforderung für die Mitarbeitenden im Kirchensamt ist es, Pastorinnen und Pastoren sowie die in den Kirchenvorständen engagierten Ehrenamtlichen von ihren Arbeiten zu entlasten, um sie möglichst in großem Umfang für ihre eigentlichen Aufgaben "freistellen" zu können.
Damit das gelingen kann, sind die Mitarbeitenden im Kirchenamt nicht nur gründlich und fachlich ausgebildet, sondern werden auch fortlaufend weitergebildet.
Eine effektive Arbeitsökonomie und -qualität der Auftragserfüllung setzt allerdings nicht nur eine sachgerechte Mittelausstattung voraus, sondern bedarf auch einer angemessenen Personalausstattung und - last but not least - zeitgerechten Verwaltungsbestimmungen.
1 Allgemeinverfügung des Landeskirchenamtes vom 8. Januar 1951; Aktenzeichen K 11 R VI 10