Das Kirchenamt unterstützt die Kirchengemeinden bei der Verwaltung der gemeindlichen Friedhöfe. In unseren Kirchengemeinden verwalten wir rd. 50 kirchliche Friedhöfe.
Zurzeit befindet sich die Bestattungskultur im Umbruch: Neue Grab- und individuelle Bestattungsformen sind gefragt. Die Veränderungen in der Bestattungskultur stellen die Friedhofsträger vor völlig neue Aufgaben.
Die Regionalleiter und Regionalleiterinnen unseres Kirchenamtes unterstützen die Kirchenvorstände durch rechtliche Beratung, die Erstellung und Änderung der Friedhofsordnungen und -gebührenordnungen sowie bei der Kalkulation des Friedhofshaushaltes.
Außerdem werden die Eingänge der Friedhofsgebühren durch die Mitarbeitenden des Amtes überwacht, die gegebenenfalls auch das entsprechende Mahnverfahren einleiten.